Online · §20 SGB V · Alle gesetzlichen Kassen
Krankenkasse &
Erstattung
Deine gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, ZPP-zertifizierte Präventionskurse zu bezuschussen — auch Online-Kurse. Bis zu 100 % zurück, ohne Vorabgenehmigung.
100 %
Erstattung möglich
§20
SGB V — gesetzlich
2×
pro Jahr einreichbar
ZPP
Zertifiziert — anerkannt
„Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, ZPP-zertifizierte Kurse zu bezuschussen. Du musst nur einreichen.“
Schritt für Schritt
So läuft die Erstattung
5 einfache Schritte — du musst dich nur um Schritt 1 kümmern. Den Rest erledigst du nach dem Kurs in 10 Minuten.
Kurs buchen & bezahlen
ZPP-Kurs auswählen (Live oder Videokurs), anmelden und die Kursgebühr vorab bezahlen.
8 Einheiten absolvieren
Am Kurs teilnehmen — mindestens 80 % Anwesenheit ist für die Teilnahmebestätigung erforderlich.
Teilnahmebestätigung erhalten
Du bekommst nach Kursende eine offizielle Bestätigung mit ZPP-Nummer — die du bei deiner Krankenkasse einreichst.
Antrag einreichen
Bestätigung + Rechnung bei deiner Krankenkasse einreichen — per App, Online-Portal oder Post.
Geld zurück auf dein Konto
Die Kasse überweist den Erstattungsbetrag direkt. In der Regel dauert das 2–6 Wochen nach Einreichung.

Erstattungshöhe
Wie viel bekommst du zurück?
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten 80–100 % der Kursgebühr — bis zu zweimal pro Jahr.
TK, Barmer, DAK, AOK
bis 100 %
IKK, BKK, Knappschaft, hkk
60–100 %
Private Krankenkassen (PKV)
individuell
Tipp: Vorabgenehmigung ist nicht nötig. Du kannst den Antrag nach Kursende in der Kassen-App stellen — dauert meist nur wenige Minuten.
Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach §20 SGB V verpflichtet, ZPP-zertifizierte Präventionskurse zu bezuschussen — u.a. TK, AOK, Barmer, DAK, IKK, BKK, Knappschaft und viele mehr.
Private Krankenkassen erstatten je nach Tarif — vorab kurz anfragen empfohlen.
Häufige Fragen
Gilt das auch für Online-Kurse?
Ja — ZPP-zertifizierte Online-Kurse (Live oder Videokurs) werden genauso anerkannt wie Präsenzkurse. Die Erstattung erfolgt nach demselben Verfahren.
Muss ich vorher eine Genehmigung einholen?
Nein — keine Vorabgenehmigung nötig. Du buchst, absolvierst den Kurs und reichst danach die Bestätigung ein. Fertig.
Wie lange dauert die Erstattung?
In der Regel 2–6 Wochen nach Einreichung. Über die Kassen-App geht es oft deutlich schneller.
Kann ich mehrere Kurse pro Jahr einreichen?
Ja — die meisten GKV erstatten bis zu zwei ZPP-Kurse pro Kalenderjahr. Zum Beispiel einen Online- und einen Präsenzkurs.
Was wenn meine Kasse ablehnt?
Das kommt selten vor — alle GKV sind gesetzlich verpflichtet. Schreib mir in dem Fall, ich helfe dir mit dem Widerspruch.
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Offiziell ZPP-zertifiziert
Alle Kursformate sind durch die Zentrale Prüfstelle Prävention geprüft und nach §20 SGB V von gesetzlichen Kassen zuschussfähig.
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